Unterstützung bei allen vertragsrechtlichen Fragen sowie erbrechtlichen Gestaltungen
Beratung und Begleitung beim Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen, wie Durchführung von Due-diligence-Prüfungen
Verhandlung und Gestaltung der erforderlichen Verträge, insbesondere des Kaufvertrages
Unterstützung bei allen vertragsrechtlichen, unternehmensbezogenen Fragen, wie
Kauf-, Werk- und Dienstverträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Handelsvertreterrecht
Die Beratungstätigkeit erstreckt sich auf alle Gesellschaftsformen im Bereich der Kapital- und Personengesellschaften und Fragen, wie Gründungsberatung
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
Kapitalaufbringungs- und erhaltungsrecht
Umstrukturierung von Gesellschaften nebst Betreuung der Durchführung
Konzeptionelle Beratung bei der Nachfolgeplanung
Gestaltung vorweggenommener Erbfolgeregelungen
Betreuung der Durchführung der gewählten Maßnahmen
Prüfung von Kapitalanlagen
Beratung von Erbengemeinschaften
Hier beschränkt sich die Unterstützung nicht nur auf eine beratende, sondern es ist auch teilweise eine ausführende Tätigkeit möglich.
Gründung und Strukturierung von Auffanggesellschaften
Übernahme der Liquidation von Gesellschaften
Wahrnehmung von Gläubigerinteressen bei Insolvenzen
Vertretung der Mandanten bei den Zivilgerichten einschließlich Handelssachen
Arbeitsgerichten
Finanzgerichten